Vermietung s’WAGI
Freie Objekte
Aktuell sind keine Wohnungen verfügbar.
Wohnen
Die Überbauung auf dem Wagenareal in Schaffhausen dient dem generationenübergreifenden Mietwohnen. 25 Wohnungen mit vielfältigen Wohnungstypen decken unterschiedlichste Bedürfnisse aller Altersstufen ab und bieten Raum für Nutzungen, die auch das Quartier bereichern. Alle Wohnungen sind behindertengerecht erschlossen.
Die vielgestaltigen Bauten bieten Raum für unterschiedlichste Lebens- und Abeitsformen:
- Maisonettewohnungen
- Kleinere Atelierwohnungen mit überhohen Räumen
- Grosswohnungen für Gemeinschaftliches Wohnen, Gross- und Patchworkfamilien
- Attraktive Kleinwohnungen
- Familienfreundliche Reihenhäuser
- Dienstleistungsflächen
- WAGI-Haus mit einfachen, multifunktional nutzbaren Räumen
Sowie viele gemeinschaftlich nutzbare Räume und Aussenflächen:
- Gemeinschaftsraum mit Küche
- Werkstatt-/Atelierraum
- Waschsalons
- Gästezimmer
- Dachterrassen mit Hochbeeten und begrünten Laubenstrukturen
- Umgebung mit altem Baumbestand, naturnaher Bepflanzung, Gartenflächen mit Tee- und Kräutergarten, Aussenküche
Mobilität
Die Überbauung s’WAGI ist autoarm und hat eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Die Mietenden verpflichten sich, auf ein privates Auto zu verzichten. Dafür stehen ihnen 90 gedeckte und 30 offene Abstellplätze für Velos, E-Bikes, Cargovelos, Anhänger sowie gegen Miete, ein siedlungsinternes E-Carsharing mit zwei Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Durch die in das Energiesystem integrierten Elektro-Energiespeicher können Elektrofahrzeuge entsprechend geladen werden. 5 Autoparkplätze sind für BesucherInnen reserviert. In unmittelbarer Nähe befindet sich ausserdem der öffentliche Munot-Parkplatz.
Detaillierte Angaben zum Autoverzicht findest du im Vermietungsreglement sowie in der Autoverzichtserklärung.
Materialisierung und Bauökologie
Bei der Überbauung s’WAGI wird grossen Wert auf eine ökologische, ressourcenschonende und energieeffiziente Bauweise gelegt. Robuste, schön alternde Materialien und das Zusammenspiel mit dem Grün der Natur schaffen eine sinnliche Atmosphäre. Die Treppenhäuser sowie die im Erdreich liegenden Untergeschosse sind in sichtbar belassenem Recycling-Beton, die darüber liegenden Geschosse in Holzbauweise erstellt. Deckenuntersichten in Holz, Böden aus geschliffenem und versiegeltem Anhydrit und gestrichene Wandoberflächen prägen die Innenraumatmosphäre. Holzmetallfenster mit Dreifachverglasungen und ein textiler Sonnenschutz sorgen für guten Komfort und tiefen Energieverbrauch.
Energie und Nachhaltigkeit
Die Überbauung wurde nach den Vorgaben des SIA-Effizienzpfades Energie (SIA 2040) gebaut und erfüllt damit die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft. Das gesamte Energiekonzept geht in Richtung eines bilanzierten Null-Energiehauses, wobei auch der Haushaltstrom mit abgedeckt wird. Extensiv begrünte, sowie mit flach liegenden Photovoltaikpaneelen belegte Dachflächen, welche das Regenwasser auffangen und begehbare Dachterrassen mit bepflanzten Dachstrukturen, tragen zur sommerlichen Kühlung bei. Die Aussenraumflächen werden weitmöglichst begrünt, Gebäude und Hartflächen mit Pflanzen bereichert. Mit wassersparenden Armaturen und einer Regenwassernutzung für die Gartenbewässerung wird wertvolles Trinkwasser eingespart.
Lage
Das durchgrünte Areal der ehemaligen Wagenfabrik liegt in Fusswegdistanz zur Altstadt von Schaffhausen in einem familienfreundlichen, ruhigen Quartier. Es ist mit dem öffentlichen Verkehr bestens erschlossen. In der näheren Umgebung befinden sich diverse Schulen und Einkaufsmöglichkeiten.
Wichtige Information zur Vermietung im s’WAGI
Bitte lies diese Informationen sorgfältig durch, bevor du dich für eine Wohnung bewirbst!
Auswahl MieterInnen für eine freie Wohnung
Die Auswahl der MieterInnen erfolgt durch die Vermietungskommission, welche sich durch BewohnerInnen aus dem s’WAGI zusammensetzt. Diese trifft ihre Auswahl anhand der Durchmischungskriterien (Alter, Geschlechter, verschiedene Wohnformen, Sozialer Status, Partizipationsinteresse) und den geltenden Reglementen der Genossenschaft LEGENO. Die Geschäftsstelle der LEGENO informiert alle BewerberInnen über Zu- und Absagen.
Die Vermietungskommission wird ggf. einzelne BewerberInnen zu einem kurzen Gespräch einladen. Die Einladung zu diesem Gespräch erhältst du per Mail.
Zusagen
Bewerberinnen, die eine Wohnungs-Zusage der LEGENO erhalten, werden eingeladen, einen Mietvertrag zu unterzeichnen. Spätestens bis zum Zeitpunkt des Wohnungsbezugs müssen alle volljährigen VertragspartnerInnen Genossenschafts-Mitglied der LEGENO sein. Eine Beitrittserklärung kann unter www.legeno.ch ausgefüllt werden.
Mindestbelegung
Die Mindestbelegungsvorschriften beruhen auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt. Als Person im Sinne der Vorschriften gelten volljährige Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt am Ort der Wohnung haben. Kinder und Jugendliche (auch bei Patchwork-Familien) müssen eine durchschnittliche Anwesenheit von mindestens 50 Prozent haben, um im Sinne der Vorschiften als Person mitgezählt zu werden.
Als Regel gilt: Anzahl Zimmer minus 1 entspricht der Anzahl Personen, die eine Wohnung belegen können.
Ausnahmen: MieterInnen, welche einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, dürfen für diese ein zusätzliches Zimmer in Anspruch nehmen. Erlaubt ist nur stilles Gewerbe. Die Bestätigung für Selbständigerwerbende des SVA Schaffhausen muss vorliegen und jährlich nachgewiesen werden. Firmensitz und Arbeitsort müssen mit der Privatadresse übereinstimmen. Bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit gelten die Belegungsvorschriften für Wohnungen.
Die Mindestbelegung bei den für gemeinschaftliches Wohnen konzipierten Wohnungen (ab 7 Zimmern) beträgt 4 volljährige Personen.
MieterInnen für gemeinschaftliches Wohnen (auch Wohngemeinschaften ab 3 volljährigen Personen) organisieren sich in einem Verein, der bis zum Bezug der Wohnung gegründet sein muss. Der Verein ist gegenüber der LEGENO Hauptmieter der Wohnung und schliesst mit seinen Mitgliedern Untermietverträge ab.
Detaillierte Angaben und Informationen zu Fragen der Vermietung findest du im Vermietungsreglement.
Pflichtanteilkapital
Pflichtanteilscheine können mit Mitteln aus der Pensionskasse bezahlt werden. Vorgehen und Details sind im “Reglement BVG” beschrieben. Das Pflichtanteilkapital muss bis zum Bezug der Wohnung einbezahlt sein.
Absagen
Falls deine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden kann, wirst du nach dem entsprechenden Entscheid informiert. Du kannst dich auf eine Liste von Interessierten setzen lassen, welche evtl. später berücksichtigt werden können, wenn eine andere Wohnung frei wird und die oben genannten Vermietungskriterien erfüllt sind.